Rechtliches

AGB „Fleurop-Kasse von Tillhub

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der „Fleurop-Kasse von Tillhub“

Die Fleurop AG hat gemeinsam mit der Tillhub GmbH ein Kassensystem für Fleurop-Floristen entwickelt, welches den Anforderungen der “Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff” (GoBD) entspricht.

Diese Tillhub-Point-of-Sale Lösung wird von Fleurop unter dem Namen „Fleurop –Kasse von Tillhub“an die Fleurop-Floristen vermarktet.

§ 1 Geltungsbereich der AGB

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich im Verhältnis zwischen Fleurop und dem Fleurop-Floristen zur Nutzung der „Fleurop-Kasse von Tillhub“.

§ 2 Leistungsbeschreibung und Begriffsbestimmungen

(1) Die Fleurop AG stellt das Kassensystem “Fleurop-Kassevon Tillhub” aktiven Fleurop-Floristen gemäß den Bestimmungen dieser AGB und ggf. einzelvertraglich vereinbarten Bedingungen zur Verfügung. (2) Das Leistungsangebot umfasst den Erwerb der Hardware, die Inbetriebnahme und Erstinstallation der Hard-und Software, den Erwerb der Nutzungsrechte des Softwarepakets und den fortlaufenden Service /Support mit Aktualitätsgarantie.

(3) Das Kassensystem “Fleurop-Kasse von Tillhub” besteht aus folgender Hardware:Apple iPad, Epson Bondrucker, Kassenschublade und Halterung als Grundkomponenten. Zudem können optional weitere Hardwareprodukte erworben werden. Die Hardware wird direkt vom Vertragspartner Fleurop erworben. Fleurop hat für die Hardware eine Elektronikversicherung abgeschlossen. Die Software besteht aus einer Kassenanwendung auf dem Apple iPad mit der Bezeichnung „Fleurop-Kasse“ sowie einem Verwaltungs-und Buchhaltungsinstrument mit der Bezeichnung “Dashboard“.

(4) Die Hardware wird an den Fleurop-Florist geliefert. Die Installation der Hard-und Software erfolgt durch die Firma Tillhub in der Regel per Service-Telefon.

(5) Dem Fleurop-Floristen wird aufgrund dieses Vertrags das entgeltliche Recht zur zeitlich befristeten Nutzung des cloudbasierten Kassensystems „Fleurop-Kasse“ eingeräumt. Lizenzgeber der Software ist ausschließlich die Firma Tillhub. Die Software bleibt im geistigen Eigentum von Tillhub und wird dem Fleurop-Floristen nur für den vertraglich vereinbarten Zeitraum zur Nutzung zur Verfügung gestellt.

(6) Die Fa. Tillhub stellt den Support für die Fleurop-Kasse und das Dashboard und gewährleistet die technische Erreichbarkeit. Tillhub kann die Verfügbarkeit der Leistungen der Tillhub-Kasse zeitweilig beschränken, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, zur Durchführung von Wartungsarbeiten oderaus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Tillhub berücksichtigt dabei, soweit möglich, die berechtigten Interessen des Fleurop-Floristen durch vorherige Information über die Zugriffsbeschränkungen

§ 3 Nutzungsvoraussetzungen

(1) Die Kassenapplikation ist ausschließlich auf dem Apple iPad lauffähig. Die Kassenapplikation ist für die Fleurop-Hardware-Box optimiert. Für die Kompatibilität mit anderer Hardware übernehmen Fleurop und Tillhub keine Haftung. Es gelten die im Apple Store gemachten Angaben zu den jeweils unterstützten iOS-Versionen.

(2) Die „Fleurop-Kassevon Tillhub“ benötigt eine Verbindung zum Internet. Die Kassenapplikation ist auch ohne Internetverbindung funktionsfähig, benötigt aber zum Datenaustausch mit dem Dashboard eine Internetverbindung.

§ 4 Vertragsschluss

(1) Der Fleurop-Florist sendet einen unterzeichneten Bestellschein für das Kassensystem “Fleurop-Kasse von Tillhub” (beinhaltet Hardware & Software, Zugang zur Kassenapplikation und dem Dashboard) an die auf dem Bestellschein angegebene Fax-Nummer oder E-Mail der Fleurop AG. Mit Übermittlung des Vertrages von Fleurop an Tillhub gilt der Vertrag als geschlossen. Tillhub verpflichtet sich alle Komponenten der bestellten Hardware und den Zugang zur Tillhub-Kasse zur Verfügung zu stellen.

(2) Mit dem Vertragsschluss wird dem Floristen von der Firma Tillhub eine befristete Lizenz für die entgeltliche Inanspruchnahme und Nutzung der Fleurop-Kasse, die nicht an Dritte übertragen und nicht unterlizenziert werden darf, zur Verfügung gestellt.

§ 5 Pflichten des Händlers und Funktionsfähigkeit der App und des Dashboards

(1) Der Fleurop-Florist muss zur Gewährleistung der “Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff” (GoBD) sicherstellen, dass alle von ihm betriebenen Geräte mittels der darauf installierten Software “Fleurop-Kasse” zwecks Abgleich der verwalteten Daten binnen der ersten Woche nach Abschluss dieses Vertrags über das Internet mit dem Dashboard verbunden werden.

(2) Der Fleurop-Florist verpflichtet sich, die Zugangsdaten für sein Fleurop / Tillhub-Konto nicht weiterzugeben und vertraulich zu behandeln. Erlangen Dritte Kenntnis von den Zugangsdaten oder besteht ein entsprechender Verdacht, so ist der Fleurop-Florist verpflichtet, die Zugangsdaten unverzüglich zu ändern. Sollte dies nicht gelingen, hat der Fleurop-Florist Tillhub unverzüglich zu informieren.

(3) Der Fleurop-Florist haftet für jede unbefugte Nutzung durch Dritte. Für den Fall, dass bekannt wird, dass sich unbefugte Dritte Zugang zum Dashboard haben, hat der Fleurop-Florist unmittelbar zu versuchen sein Passwort zu ändern. Tillhub ist umgehend zu informieren, sollte es dem Fleurop-Floristen nicht möglich sein, Dritten durch das Verändern seines Passwortes, den Zugang wieder zu verwehren. Tillhub behält sich vor, im Fall von widerrechtlicher oder schädlicher Nutzung das Konto von Fleurop-Floristen zu sperren.

§ 6 Entgelt, Fälligkeit, Zahlungsbedingungen

(1) Der Kaufpreis für die Hardware wird entsprechend der Vertragsvereinbarung (einmalig oder in Raten) mit der Monatsabrechnung in Rechnung gestellt und per Lastschrift eingezogen. Die Hardware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der Fleurop.

(2) Die Gebühren für die Softwarelizenz „Fleurop-Kasse von Tillhub“ einschließlich Service /Support werden je nach gewähltem Kassenpaket mit derMonatsabrechnung in Rechnung gestellt und per Lastschrift von der Fleurop eingezogen.

§ 7 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist beträgt die Vertragslaufzeit

(a) „Sorglos-Paket“ Hard und Software im Ratenkauf min. 36 Monate und (b) „Flex-Paket“ Kauf der Hardware sowie Nutzung der Software min. 12 Monate. (c) „Einsteiger-Paket“ Kauf der Hardware sowie Nutzung der Software min. 12 Monate

(2) Die Vertragslaufzeit verlängert sich, sofern nichts anderes vereinbart ist, automatisch um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit von einer Partei gekündigt wird.

(3) Bei Beendigung der Fleurop-Mitgliedschaft erfolgt eine Endabrechnung zum Zeitpunkt des Endes der Mitgliedschaft.

(4) Bei Geschäftsaufgabe und Insolvenz besteht ein Sonderkündigungsrecht. Mit der Sonderkündigung erlischt der Vertrag gegen eine Gebühr von 100 EUR.

(5) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(6) Die Kündigung bedarf der Schriftform.

§ 8 Haftung

(1) Die Fleurop AG wendet bei der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten die in der IT-Branche übliche, höchst mögliche Sorgfalt an. Eine Haftung der Fleurop AG besteht jedoch nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und für unmittelbare Schäden. Sie ist in jedem Fall auf den entgeltlichen Umfang dieses Vertrages begrenzt.

(2) Die Fleurop AG stellt den Partner von Ansprüchen Dritter aus der Verletzung von Urheberrechten an der Software frei, soweit diese vertragsgemäß genutzt wird. Im Übrigen stellt der Partner die Fleurop AG von derartigen Ansprüchen frei.

(3) Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen die Fleurop AG verjähren binnen sechs Monaten ab Kenntnis des Partners von den sie begründenden tatsächlichen Sachverhalten.

§ 9 Datensicherheit

(1) Damit die Anforderungen der GoBD erfüllt werden, wird bei bestehender Internetverbindung ein fortlaufendes Backup mitgeführt, das alle Kassenbewegungen und Stammdaten umfasst.

(2) Die Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben. Die Daten werden ausschließlich in einem deutschen Rechenzentrum gehostet.

(3) Tillhub speichert, nutzt oder übermittelt Daten nur, wenn dies aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder einer vom Fleurop-Floristen erklärten Einwilligung zulässig ist.

(4) Alle Daten werden auf sicheren Servern in Deutschland gespeichert. Das zertifizierte Rechenzentrum erfüllt sämtliche gesetzlichen Anforderungen.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform; mündlichen Nebenabreden bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht. Es gelten ausschließlich die Bedingungen dieses Vertrags.

(2) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

(3) Als Gerichtsstand gilt Berlin.